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Ergebnisse für "ÖPNV-Branche"

§ 45a PBefG Ausgleich im Ausbildungsverkehr

Aus Gründen der Verkehrssicherheit sowie aus sozial- und bildungspolitischen Zielstellungen wird angestrebt, Schüler und Auszubildende möglichst mit den sicheren und umweltfreundlichen Verkehrsmitteln des ÖPNV zu befördern. In § 45a des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) sind diese Ausgleichsleistungen für die Bus- und Straßenbahnunternehmen festgeschrieben.

Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)

Das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) bildet den technisch-betrieblichen Rahmen für Eisenbahnen. Es enthält neben grundlegenden Definitionen (z. B. zur Beantwortung der Frage „Was ist eine Eisenbahn?“) insbesondere die notwendigen Anforderungen zur Gewährleistung sicheren Eisenbahnverkehrs.

Arbeitsplätze

Die Unternehmen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), einschließlich des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV), stellen in Deutschland direkt rund 240.000 sichere Arbeitsplätze zur Verfügung. Sie sind regional gebunden und können nicht ins Ausland verlagert werden.

Aufgabenträger

Aufgabenträger fragen bei den Verkehrsunternehmen nach den im Rahmen der Daseinsvorsorge gewünschten Leistungen. Die verantwortlichen Stellen werden nach Maßgabe der jeweiligen Landesgesetzgebung bestimmt.

Ausbildungsverkehr

Unter Ausbildungsverkehr versteht man die Beförderung von Auszubildenden zur Ausbildungsstätte. Wer Auszubildender im Sinne des Personenbeförderungsrechts ist, ergibt sich aus § 1 der Verordnung über den Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen im Straßenpersonenverkehr (PBefAusglV).

Bestellermarkt

Auf dem Bestellermarkt werden Leistungen des Schienen-personennahverkehrs (SPNV) zwischen einem Auftraggeber (Aufgabenträger) und einem Auftragnehmer (Eisenbahn-verkehrsunternehmen) vereinbart: Die grundsätzlich im Wettbewerb vergebenen Verkehrsverträge über ein Nahverkehrsangebot laufen üblicherweise zwischen zehn und 15 Jahren.

Bundeseigene Eisenbahnen

Bundeseigene Eisenbahnen sind Eisenbahnverkehrs- und Eisenbahninfrastrukturunternehmen, deren Gesellschaftsanteile zu über 50 Prozent in der Hand des Bundes liegen. Dabei ist es unerheblich, ob die Anteile unmittelbar oder mittelbar durch den Bund gehalten werden. Eisenbahnen, die nicht mehrheitlich in der Hand des Bundes liegen, sind Nichtbundeseigene Eisenbahnen.

Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur ist die Regulierungsbehörde für den Eisenbahnsektor in Deutschland. Sie überwacht, ob und wie die Eisenbahninfrastrukturunternehmen ihrer gesetzlich verankerten Pflicht nachkommen, den Zugangsberechtigten (vor allem Eisenbahnverkehrsunternehmen) diskriminierungsfrei Zugang zu ihrer Eisenbahninfrastruktur zu gewähren.

Eisenbahn-Bundesamt

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist eine selbstständige Bundesoberbehörde. Sie ist zuständig für die Eisenbahnverwaltung und unterliegt der Fach- und Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS).

Eisenbahnfahrzeug-Führerschein

Zum Führen von Schienenfahrzeugen brauchen Lokführer den sogenannten Eisenbahnfahrzeug-Führerschein. Der in drei Klassen unterteilte Führerschein ist kein behördliches Dokument, sondern wird von Eisenbahnunternehmen ausgestellt.