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Eisenbahn

Eisenbahnen sind schienengebundene Verkehrsmittel, die Personen und Güter befördern. Sie ermöglichen den Transport großer Lasten mit hoher Geschwindigkeit und geringem Energieverbrauch. Eisenbahnen werden sowohl im Nahverkehr als auch im Fernverkehr eingesetzt.

Hauptbahnen verbinden wirtschaftlich wichtige Orte auf zwei- oder mehrgleisigen Strecken und mit hohen Reisegeschwindigkeiten. Beim Bau dieser Strecken wird darauf geachtet, dass die Krümmungen und Steigungen nicht zu groß sind. Auch werden Straßenkreuzungen in gleicher Höhe vermieden. Das alles macht zusätzliche Bauten nötig, zum Beispiel Brücken und Tunnel.

Nebenbahnen fahren auf weniger frequentierten, überwiegend eingleisigen Strecken mit mittleren Reisegeschwindigkeiten bis 80 Kilometer pro Stunde. Beim Bau wird die Streckenführung dem Gelände angepasst, um kostspielige Bauten möglichst zu vermeiden.

Werkbahnen werden in Industriewerken eingesetzt, z. B. als Hütten- oder Grubenbahn. Sie verbinden einzelne Werksabteilungen und/oder sind an Hauptbahnen angeschlossen.

Alle die Eisenbahn betreffenden Belange sind im Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) nebst Rechtsverordnungen sowie in den Eisenbahngesetzen der Bundesländer geregelt. Gemäß § 2 Abs. 1 AEG sind Eisenbahnen öffentliche Einrichtungen oder privatrechtlich organisierte Unternehmen, die Eisenbahnverkehrsleistungen erbringen oder eine Eisenbahninfrastruktur betreiben.