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Verkehrsverbund

Verkehrsverbünde sind Organisationen, die das Ziel verfolgen, den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) noch attraktiver zu gestalten. Das gelingt unter anderem durch einheitliche Tarife, abgestimmte Fahrpläne und weitere Serviceangebote.
Die Bildung einheitlicher Tarife und abgestimmter Fahrpläne sowie die Umsetzung von Serviceangeboten in Verkehrsgebieten bedürfen der Kooperation der örtlichen Verkehrsunternehmen und der Aufgabenträger. Die zur Förderung dieser Zwecke gebildeten Netzwerke werden Verkehrsverbünde genannt.
Je nach Kooperationsgrad spricht man von Verkehrsgemeinschaften, wenn Fahrplan und Verkehr verkehrsgebietsbezogen abgestimmt werden. Von Tarifgemeinschaften ist die Rede, wenn ein einheitlicher Tarif im Verkehrsgebiet angewendet wird und von Verkehrsverbünden, wenn sowohl Verkehr als auch Tarif koordiniert werden. Der Begriff „Verkehrsverbund“ wird häufig synonym für alle Kooperationsarten verwendet. Eine besonders auf intermodale Mobilitätsbedürfnisse der Menschen ausgerichtete serviceorientierte Variante wird auch als Mobilitätsverbund bezeichnet.
Weitere Unterscheidungsmerkmale ergeben sich aufgrund der Gesellschafterstruktur der Organisationen. Die häufig als „Gesellschaften mit beschränkter Haftung“ (GmbH) ausgestalteten Verbundorganisationen werden als Unternehmensverbund bezeichnet, wenn der Verbundgesellschafter ausschließlich aus Verkehrsunternehmen besteht. Sie werden dagegen Aufgabenträgerverbünde genannt, wenn die Gesellschafter die im Verkehrsgebiet zuständigen Aufgabenträger oder Zweckverbände sind. Als Mischverbünde werden Verbundorganisationen bezeichnet, bei denen sich die Gesellschafter aus Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen zusammensetzen.
Die Bildung und das Aufrechterhalten der Kooperationen ist mit Transaktionskosten verbunden, die dem Nutzen gegenüberzustellen sind.

Die in einer Verkehrsgemeinschaft, einer Tarifgemeinschaft oder einem Verkehrsverbund organisierten Verkehrsunternehmen und/oder Aufgabenträger bieten den Fahrgästen innerhalb der Verbundgrenzen die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel auf der Grundlage eines koordinierten Angebotes und ggf. auch auf der Grundlage eines gemeinsamen Tarifs. Dazu werden die Haustarife bei Verbundgründung von einem Verbundtarif abgelöst. Häufig entstehen durch die Zusammenfassung degressiver Tarife sogenannte „Durchtarifierungsverluste“ beim Übersteig von Fahrgästen zwischen den Verbundverkehrsmitteln.
Ein weiterer Kostenfaktor sind die Harmonisierungsverluste beim Aufbau eines verbundweiten Tarifsystems und Kosten, die durch die Verbundzugehörigkeit u. a. durch höhere Regiekosten, verbundbedingte Investitionen sowie ggf. direkt an die Verbünde zu entrichtende Dienstleistungsentgelte entstehen. Diese von den Verkehrsunternehmen realisierten Kosten und Mindereinnahmen sind dauerhafte Effekte. Sie stellen verbundbedingte Lasten dar, die von den öffentlichen Haushalten in Übereinstimmung mit geltendem Recht ausgeglichen werden.