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Ergebnisse für "B"

Bahnreform

Durch die Bahnreform wurde das Eisenbahnwesen in Deutschland 1994 gesetzlich und organisatorisch neu geordnet. Eingeleitet wurde sie durch das Gesetz zur Neuordnung des Eisenbahnwesens (Eisenbahnneuordnungsgesetz, ENeuOG).

Ballungsraum

Ein Ballungsraum ist ein verstädterter Raum mit höherer Einwohnerzahl und mindestens einer Großstadt als Ballungskern.

Barrierefreiheit

Barrierefreiheit bedeutet, dass Menschen mit Behinderung oder anderen Mobilitätsbeeinträchtigungen Gegenstände, Medien oder Einrichtungen in allen Lebensbereichen uneingeschränkt nutzen können. Das betrifft insbesondere auch die öffentlichen Verkehrsmittel.

Bedienungsstandard

Der Bedienungsstandard definiert die Qualitätsmerkmale, die das Angebot des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) erfüllen soll; meist in Bezug auf Bedienungshäufigkeit (Fahrplantakt), Betriebstage (Werktage, Samstage, Sonn- und Feiertage; Schultage/Ferientage), Betriebszeit (von xx Uhr bis yy Uhr) und Platzangebot.

Beförderungsbedingungen

Unter Beförderungsbedingungen versteht man die Regelungen, die die Rechte und Pflichten bei der Beförderung regeln. Im Personenbeförderungsrecht zählen zu den Beförderungsbedingungen die Allgemeinen Beförderungsbedingungen, die sich in der Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (VO-ABB) finden sowie die Besonderen Beförderungsbedingungen, die von den Verkehrsunternehmen und Verbünden aufgestellt werden.

Bestellermarkt

Auf dem Bestellermarkt werden Leistungen des Schienen-personennahverkehrs (SPNV) zwischen einem Auftraggeber (Aufgabenträger) und einem Auftragnehmer (Eisenbahn-verkehrsunternehmen) vereinbart: Die grundsätzlich im Wettbewerb vergebenen Verkehrsverträge über ein Nahverkehrsangebot laufen üblicherweise zwischen zehn und 15 Jahren.

Betriebsleistung

Verkehrsangebot in einem bestimmten Zeitraum, gemessen u. a. in Wagenkilometer, Platzkilometer und Zugkilometer.

Betriebsleiter

Betriebsleiter sind für die sichere und ordnungsgemäße Betriebsführung von Bussen, Straßenbahnen oder Eisenbahnen verantwortlich. Auch in Eisenbahninfrastrukturunternehmen übernehmen Betriebsleiter die Verantwortung für den Betrieb.

Betriebsleiter für Eisenbahnen

Im öffentlichen Verkehr trägt in Deutschland der Unternehmer die Verantwortung für die Sicherheit. In den Rechtsverordnungen für die diversen Verkehrsmittel wird die Bestellung des Betriebsleiters geregelt, der unbeschadet der Verantwortung des Unternehmers für die Sicherheit des Betriebs sorgt. Der Betriebsleiter für Eisenbahnen wird oft als Eisenbahnbetriebsleiter bezeichnet.

Bewertung

Von gesamtwirtschaftlicher Bewertung wird dann gesprochen, wenn ein Verkehrsunternehmen untersucht, wie sich eine Maßnahme auswirkt (z. B. die Investitionen in den Ausbau der Infrastruktur).