Zur Ermittlung der Platzkilometer ist die
Betriebsleistung (Nutzwagenkilometer eines Fahrzeugs) mit dem Fassungsvermögen für das einzelne Fahrzeug zu multiplizieren. Es ist nicht zulässig für das Fassungsvermögen einen Durchschnitt aus dem gesamten Wagenpark zugrunde zu legen, weil die Leistung der einzelnen Fahrzeugtypen sehr unterschiedlich sein kann und der unterschiedliche Fahrzeugeinsatz dann nicht berücksichtigt würde. Die Rechnung ist getrennt für Trieb- und Beiwagen durchzuführen.
Beispielrechnung zur Ermittlung der Platzzahl:
Sitzplätze (durch Auszählen ohne Fahrersitz ermittelt) = 49,0Stehplätze = 6,45 m2 Stehplatzfläche / 0,25 m2 = 25,8Fassungsvermögen eines Wagens = 74,8 Fahrgäste