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Finanzierung
Verkehrsvertrag
Verkehrsvertrag
Ein Verkehrsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen einem Unternehmen und der öffentlichen Hand. Er regelt, welche Leistung von einem Verkehrsunternehmen im Interesse der Allgemeinheit erbracht wird. Ein Verkehrsvertrag umfasst insbesondere Umfang und Qualität des Verkehrsangebots, häufig ergänzt durch Bonus-Malus-Regelungen. D. h.: Anreize und Sanktionen sollen das
Angebot
zusätzlich steuern. Der Vertrag kann in einem
wettbewerblichen
Verfahren oder direkt mit einem Verkehrsunternehmen geschlossen werden. Je nach Zuordnung des Erlösrisikos – also je nachdem, wer die wirtschaftliche Auswirkungen von mehr oder weniger Nachfrage trägt – spricht man von einem
Bruttovertrag
(Erlösrisiko liegt beim
Aufgabenträger
) oder einem
Nettovertrag
(Erlösrisiko liegt beim Verkehrsunternehmen). In der Praxis werden häufig Brutto-Anreizverträge oder Nettoverträge mit Absicherung als „Mischformen“ geschlossen.
Weitere Begriffe zum Thema Finanzierung
Drittnutzer-finanzierung
Nutzen-Kosten-Analyse
Tarifverband der Bundeseigenen und Nichtbundes-eigenen Eisenbahnen in Deutschland (TBNE)
Investitionen
Nutznießer-finanzierung
Nettovertrag mit Absicherung