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Verkehrsvertrag

Ein Verkehrsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen einem Unternehmen und der öffentlichen Hand. Er regelt, welche Leistung von einem Verkehrsunternehmen im Interesse der Allgemeinheit erbracht wird. Ein Verkehrsvertrag umfasst insbesondere Umfang und Qualität des Verkehrsangebots, häufig ergänzt durch Bonus-Malus-Regelungen. D. h.: Anreize und Sanktionen sollen das Angebot zusätzlich steuern. Der Vertrag kann in einem wettbewerblichen Verfahren oder direkt mit einem Verkehrsunternehmen geschlossen werden. Je nach Zuordnung des Erlösrisikos – also je nachdem, wer die wirtschaftliche Auswirkungen von mehr oder weniger Nachfrage trägt – spricht man von einem Bruttovertrag (Erlösrisiko liegt beim Aufgabenträger) oder einem Nettovertrag (Erlösrisiko liegt beim Verkehrsunternehmen). In der Praxis werden häufig Brutto-Anreizverträge oder Nettoverträge mit Absicherung als „Mischformen“ geschlossen.