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Bruttovertrag
Verkehrsvertrag
, bei dem das Erlösrisiko nicht beim Verkehrsunternehmen, sondern beim
Aufgabenträger
liegt. D. h., das Verkehrsunternehmen erhält die vereinbarte Zahlung unabhängig davon, wie viele Fahrgäste mitfahren. Bei der Kalkulation berücksichtigt das Verkehrsunternehmen nur die Kosten der SPNV-Leistungen.
Weitere Begriffe zum Thema Finanzierung
Nutznießer-finanzierung
Schienengüterfern- verkehrsnetz- förderungsgesetz (SGFFG)
Bestellermarkt
Tarif
Verkehrsvertrag
Stationspreise