Site

Ergebnisse für "B"

Bonus-Malus-Regelung

In Verkehrsverträgen oder anderen Vereinbarungen zwischen Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen werden häufig Boni angerechnet, falls eine bessere Leistung erbracht wird als vereinbart (z. B. in Form einer hohen Pünktlichkeitsquote). Bei Nichterfüllung bzw. schlechterer Leistung als vereinbart werden Mali angerechnet.

Branchentarifvertrag

Der Branchentarifvertrag ist ein Tarifvertrag zwischen einem Arbeitgeberverband und einer Gewerkschaft, der für einen bestimmten Wirtschaftszweig gilt. Ein solcher Tarifvertrag ist in der Regel auch ein Flächentarifvertrag, d. h. er gilt für alle tarifgebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einem räumlichen Geltungsbereich (häufig ein Bundesland).

Brennstoffzelle

In der Brennstoffzelle reagieren Wasserstoff und Sauerstoff in einem chemischen Prozess, der Energie erzeugt (Umkehrung der Elektrolyse). Dabei wird die Energie, die im Wasserstoff gespeichert ist, als Strom freigegeben.

Brennstoffzellenhybridbus

Wasserstoffbetriebene Brennstoffzellenhybridbusse stoßen im Gegensatz zu beispielsweise Diesel-Hybridbussen keine klimaschädlichen Schadstoffe wie Kohlendioxid (CO2) aus. Es wird lediglich klimaneutraler Wasserdampf freigesetzt. Auch die Lärmemissionen sind um ein Vielfaches reduziert.

Bruttoanreizvertrag

Verkehrsvertrag, bei dem das Erlösrisiko zwar beim Aufgabenträger liegt, das Verkehrsunternehmen aber trotzdem einen zusätzlichen Anreiz erhalten soll, mehr Fahrgäste zu gewinnen. So können z. B. für überdurchschnittlich viele Fahrgäste oder besondere Pünktlichkeit Bonuszahlungen vereinbart werden.

Bruttovertrag

Verkehrsvertrag, bei dem das Erlösrisiko nicht beim Verkehrsunternehmen, sondern beim Aufgabenträger liegt. D. h., das Verkehrsunternehmen erhält die vereinbarte Zahlung unabhängig davon, wie viele Fahrgäste mitfahren. Bei der Kalkulation berücksichtigt das Verkehrsunternehmen nur die Kosten der SPNV-Leistungen.

Bundesarbeitsgemeinschaft der Aufgabenträger des SPNV (BAG-SPNV)

Die BAG-SPNV ist der Dachverband der aktuell 27 Aufgabenträgerorganisationen des SPNV in Deutschland.

Bundeseigene Eisenbahnen

Bundeseigene Eisenbahnen sind Eisenbahnverkehrs- und Eisenbahninfrastrukturunternehmen, deren Gesellschaftsanteile zu über 50 Prozent in der Hand des Bundes liegen. Dabei ist es unerheblich, ob die Anteile unmittelbar oder mittelbar durch den Bund gehalten werden. Eisenbahnen, die nicht mehrheitlich in der Hand des Bundes liegen, sind Nichtbundeseigene Eisenbahnen.

Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur ist die Regulierungsbehörde für den Eisenbahnsektor in Deutschland. Sie überwacht, ob und wie die Eisenbahninfrastrukturunternehmen ihrer gesetzlich verankerten Pflicht nachkommen, den Zugangsberechtigten (vor allem Eisenbahnverkehrsunternehmen) diskriminierungsfrei Zugang zu ihrer Eisenbahninfrastruktur zu gewähren.

Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSchwAG)

In Art. 87e, Abs. 4 GG hat der Gesetzgeber im Zuge der Bahnreform die Gewährleistungspflicht des Bundes für die Eisenbahninfrastruktur seiner Eisenbahnen verfassungsrechtlich verankert. Der Bund gewährleistet demnach, dass dem Gemeinwohl und den daraus resultierenden Verkehrsinteressen beim Ausbau und Erhalt des Schienennetzes der Eisenbahnen des Bundes Rechnung getragen wird.