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Bruttoanreizvertrag

Verkehrsvertrag, bei dem das Erlösrisiko zwar beim Aufgabenträger liegt, das Verkehrsunternehmen aber trotzdem einen zusätzlichen Anreiz erhalten soll, mehr Fahrgäste zu gewinnen. So können z. B. für überdurchschnittlich viele Fahrgäste oder besondere Pünktlichkeit Bonuszahlungen vereinbart werden.