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Bahnreform

Durch die Bahnreform wurde das Eisenbahnwesen in Deutschland 1994 gesetzlich und organisatorisch neu geordnet. Eingeleitet wurde sie durch das Gesetz zur Neuordnung des Eisenbahnwesens (Eisenbahnneuordnungsgesetz, ENeuOG).

In der ersten Stufe der Bahnreform (1994) wurden die Reichsbahn und die Bundesbahn zu einer privatrechtlich organisierten Eisenbahngesellschaft des Bundes zusammengeführt – der Deutschen Bahn AG. Ziel war es, die Schienenwege für private Eisenbahnunternehmen zu öffnen und die Zuständigkeit für den Schienenpersonennahverkehr vom Bund auf die Länder zu übertragen (Regionalisierung).

In der zweiten Stufe der Bahnreform (1999) wurden die Zuständigkeiten innerhalb der DB AG in eine Holding mit fünf eigenständigen Tochterunternehmen aufgeteilt:

  • DB Reise & Touristik AG (später DB Fernverkehr AG) für den Personenfernverkehr
  • DB Regio AG für den Personennahverkehr
  • DB Cargo AG (später Railion, jetzt DB Schenker Rail) für den Güterverkehr
  • DB Netz AG für Strecken und Streckenausrüstung (Gleise, Signalanlagen, Oberleitungen, usw.)
  • DB Station & Service AG für die Bahnhöfe

Auch die Lokomotiven, Wagen und Bahnbetriebswerke wurden auf die einzelnen Tochterunternehmen aufgeteilt. Der bisherige Geschäftsbereich Traktion & Werke fiel dadurch weg. So befinden sich z. B. die ICE-Züge im Besitz von DB Fernverkehr, die S-Bahn-Triebwagen dagegen im Besitz von DB Regio.