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Schienenpersonennahverkehr

Schienenpersonennahverkehr (SPNV) ist der Teil des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), der mit Eisenbahnzügen erbracht wird.
Die Zuständigkeit für gemeinwirtschaftliche Leistungen im SPNV wurde im Rahmen der Bahnreform vom Bund auf die Länder übertragen (Regionalisierung). Die Länder regeln die Zuweisung und Ausgestaltung der Aufgabenträgerfunktion in den Nahverkehrsgesetzen. Wesentliche Finanzierungsgrundlage sind die so genannten Regionalisierungsmittel.