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Eisenbahn-Bundesamt

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist eine selbstständige Bundesoberbehörde. Sie ist zuständig für die Eisenbahnverwaltung und unterliegt der Fach- und Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS).

Zu den Aufgaben des EBA gehören:

  • die Planfeststellung, d. h. das Genehmigungsverfahren für Betriebsanlagen der Eisenbahnen des Bundes,
  • die Eisenbahnaufsicht,
  • die Bauaufsicht für Betriebsanlagen der Eisenbahnen des Bundes,
  • die Erteilung und der Widerruf einer Betriebsgenehmigung,
  • die Ausübung hoheitlicher Befugnisse sowie von Aufsichts- und Mitwirkungsrechten gemäß Gesetzen und Verordnungen,
  • die Vorbereitung und Durchführung von Vereinbarungen gemäß § 9 des Bundesschienenwegeausbaugesetzes,
  • nach Maßgabe des § 5 Abs. 1g des Allgemeinen Eisenbahngesetzes die fachliche Untersuchung von gefährlichen Ereignissen im Eisenbahnbetrieb sowie
  • die Bewilligung von Bundesmitteln zur Förderung des Schienenverkehrs und zur Förderung der Kombination des Schienenverkehrs mit anderen Verkehrsarten.

Das EBA ist zudem eine Sicherheitsbehörde im Sinne der europäischen „Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit“ (2004/49/EG). Daneben nimmt das EBA für eine Reihe von Bundesländern die Landeseisenbahnaufsicht wahr und erteilt Genehmigungen auf Grundlage von Vereinbarungen mit den betreffenden Ländern.

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