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Bestellermarkt

Auf dem Bestellermarkt werden Leistungen des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) zwischen einem Auftraggeber (Aufgabenträger) und einem Auftragnehmer (Eisenbahnverkehrsunternehmen) vereinbart: Die grundsätzlich im Wettbewerb vergebenen Verkehrsverträge über ein Nahverkehrsangebot laufen üblicherweise zwischen zehn und 15 Jahren.
Seit den umfassenden Änderungen der Marktordnung für Eisenbahnen im Rahmen der Bahnreform sind die Länder für die Finanzierung des Eisenbahnnahverkehrs zuständig. Da sich der SPNV betriebswirtschaftlich nicht rechnet, gibt die öffentliche Hand die gemeinwirtschaftlichen Leistungen in Auftrag, um die Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten.
Der SPNV-Markt ist zweistufig organisiert: Im Bestellermarkt wird das SPNV-Angebot zwischen Aufgabenträger und Eisenbahn vereinbart, im Fahrgastmarkt wird dieses Angebot vermarktet. Im Gegensatz zum "klassischen" kommunalen Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) erzielen Eisenbahnverkehrsunternehmen in der einzelwirtschaftlichen Betrachtung regelmäßig Gewinne.

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