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Daseinsvorsorge

Die Daseinsvorsorge bezeichnet die Aufgabe des Staates, seinen Bürgerinnen und Bürgern Güter und Leistungen bereitzustellen, die ihrer Grundversorgung dienen. Dazu zählen die Leistungen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), die von den Ländern garantiert werden.
Abgeleitet wird die Daseinsvorsorge in Deutschland aus dem Prinzip des Sozialstaats, das im Grundgesetz verankert ist. Demnach kümmert sich der Staat um die soziale Sicherung seiner Bürgerinnen und Bürger. Was genau zu dieser Sicherung gehört und wie sie erfolgt, unterliegt der politischen Diskussion und wird vom jeweiligen EU-Mitgliedsstaat definiert.
Leistungen der Daseinsvorsorge dienen dem Gemeinwohl. Sie werden nach den Gesetzen des Marktes gar nicht oder nur eingeschränkt erbracht, weil sie sich unter Umständen nicht rentieren. Die EU hat diese Leistungen als „marktbezogene oder nicht-marktbezogene Tätigkeiten“ definiert, „die im Interesse der Allgemeinheit erbracht und daher von den Behörden mit spezifischen Gemeinwohlverpflichtungen verknüpft werden“. Als Oberbegriff wird in Europa von „Dienstleistungen im allgemeinen Interesse“ (DAI) gesprochen, wozu auch die „Dienstleistungen im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse“ (DAWI) gehören, womit wirtschaftliche Tätigkeiten wie z. B. den ÖPNV bezeichnet werden. 

Für die Menschen ist es unverzichtbar, mobil zu sein, um z. B. einem Beruf nachzukommen oder zur Schule zu fahren. Der flächendeckende Einsatz von Bussen und Bahnen ist aber nicht immer wirtschaftlich – gerade im ländlichen Raum. In Deutschland ist es entsprechend eine Aufgabe der Daseinsvorsorge, der Bevölkerung Verkehrsleistungen im ÖPNV zur Verfügung zu stellen. Die Umsetzung dieser Aufgabe liegt laut Regionalisierungsgesetz beim Land.


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