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Ombudsstelle

Ombuds- und Schlichtungsstellen sind Institutionen, die Streitigkeiten neutral und ohne Gerichtsverfahren regeln. Für den öffentlichen Personenverkehr bestehen derzeit in Deutschland folgende Ombuds- und Schlichtungsstellen:

·         Schlichtungsstelle Nahverkehr NRW e. V. (SNV)
·         Ombudsstelle Nahverkehr Bayern
·         Ombudsstelle Nahverkehr Baden-Württemberg
·         Schlichtungsstelle Nahverkehr Mitte e.V. (Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland)
·         Nahverkehr Schlichtungsstelle Niedersachsen und Bremen e. V. (SNUB)
·         Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e. V. (söp).

Während sich die regionalen Stellen ausschließlich spezialisiert um den Nahverkehr in ihrer Region bzw. ihrem Bundesland kümmern, beschäftigt sich die söp mit dem Flug-, Schiffs- und Fernverkehr sowie dem Nahverkehr in den Regionen Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt.

Träger von Ombuds- und Schlichtungsstellen sind oft Verbände oder Vereine. Eine gewisse Verselbständigung oder Unabhängigkeit sollte aber gegeben sein, damit die Stelle nicht als Institution einer Partei angesehen wird. Die erste Schlichtungsstelle für den öffentlichen Verkehr war die Schlichtungsstelle Nahverkehr NRW (2001). Ihr folgte im Jahr 2004 die Ombudsstelle Nahverkehr Bayern.

Im Gutachten für das Bundesverkehrsministerium vom Juli 2005 wurde schließlich die Einführung einer verbindlichen Schlichtung für den öffentlichen Verkehr gefordert.
Im Eisenbahnrecht ist durch die Anpassungen an die Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 im Jahr 2009 in § 37 EVO eine Regelung zur Schlichtung eingeführt worden. Danach kann der Reisende eine geeignete Schlichtungsstelle anrufen. Das Eisenbahnverkehrsunternehmen soll bei der Beantwortung einer Beschwerde auf die Möglichkeit der Schlichtung hinweisen und die Adressen geeigneter Schlichtungsstellen mitteilen.

Für den Omnibus wurde eine Regelung zur Schlichtungsstelle in § 6 EU-Fahrgastrechte-Kraftomnibus-Gesetz (EU-FahrgRBusG) eingefügt.
Derzeit befindet sich ein Gesetzentwurf zur Einführung von Verbraucherschlichtungsstellen in der parlamentarischen Beratung (Bundesrat Drucksache 258/15). Dieses Gesetz soll die EU-Richtlinie 2013/11 (Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten) umsetzen.

Weiterführende Links

Weiterführende Literatur

Deutscher Bundestag (Hrsg.), Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen (Auftraggeber), Gutachten der ProgTrans AG, Basel und von Prof. Dr. Klaus Tonner, Universität Rostock „Verbraucherschutz und Kundenrechte im öffentlichen Personenverkehr“, Drucksache 16/1484.

Limperg, Bettina, „Kann denn Schlichten Sünde sein?“, NJW 2015, Heft 15, Editorial.

Korte, Stefan, „Die Behördliche Anerkennung privater Schlichtungsstellen“, DVBl. 2015, 1157 ff.

Isermann, Edgar / Berlin, Christof, „Außergerichtliche Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten – Bestandsaufnahme und Maßnahmenpaket der EU für 2014/2015“, VuR, 2012, 47 ff.

Hilpert, Thomas, „Fahrgastrechte und -pflichten der ÖPNV-Linienverkehre nach dem PBefG“, Kapitel 5.19 „Schlichtung“, Wissenschaftsverlag, Köln 2012, ISBN 978-3-942720-18-2.

Grupp, Michael, „Auf dem Weg zu einer Privatjustiz: Eine neue europäische Streitkultur? Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz aus Sicht der Praxis – droht Konkurrenz für die Amtsgerichte?“, AnwBl. 2015, 186 ff.

Hilpert, Thomas, „Kundenrechte im ÖV“, Der Nahverkehr, 2003, Heft 9, Seite 21 ff.

Tonner, Klaus, „Die Auswirkungen der Richtlinie über alternative Streitbeilegung auf das Reiserecht“, RRa 2014, 234 ff.

Hilpert, Thomas, „Neue zusätzliche Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr in Deutschland“, MDR, 2009.

Staudinger, Ansgar, „Anerkennung von Schlichtungsstellen auf Bundesebene - Von Verjährungshemmung sowie Vollstreckungstitelqualität analog § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB und § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO bis zur Titelfreizügigkeit in Europa“, RRa 2014, 225 ff.