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Eisenbahnfahrzeug-Führerschein

Zum Führen von Schienenfahrzeugen brauchen Lokführer den sogenannten Eisenbahnfahrzeug-Führerschein. Der in drei Klassen unterteilte Führerschein ist kein behördliches Dokument, sondern wird von Eisenbahnunternehmen ausgestellt.

In Verbindung mit dem Beiblatt, das nähere Angaben zur Qualifikation des Eisenbahnfahrzeugführers enthält, berechtigt er zum Führen von Eisenbahnfahrzeugen auf Schienenwegen öffentlicher Betreiber. Welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, damit die Fahrerlaubnis erteilt wird, ist in der „Eisenbahnfahrzeug-Führerschein-Richtlinie“ zusammengefasst, die der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e.V. (VDV) als VDV-Schrift 753 herausgegeben hat. Die aus Führerschein und Beiblatt bestehende Erlaubnis wurde im Jahre 2002 als „Branchenlösung“ eingeführt, da der Erwerb einer Fahrerlaubnis für Eisenbahnfahrzeugführer gesetzlich nicht geregelt war. Es wurden damit unternehmensübergreifend einheitliche Bedingungen für den Erwerb der Fahrerlaubnis geschaffen.

Die Eisenbahnen haben damit eigenverantwortlich die gesetzliche Pflicht zur sicheren Betriebsführung (§ 4 Abs. 1 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes) und zur Ausbildung und Prüfung ihrer Mitarbeiter (§ 54 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung) geregelt. Die Eisenbahnaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder haben eine solche Branchenlösung unterstützt. Sie war innerhalb kürzester Zeit bundesweit etabliert. Durch Vereinbarungen des Eisenbahn-Bundesamtes mit den Eisenbahnaufsichtsbehörden Dänemarks, der Niederlande, Österreichs und der Schweiz hat der Eisenbahnfahrzeug-Führerschein auch auf internationaler Ebene Akzeptanz gefunden.

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