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Finanzierung

Die Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) setzt sich aus verschiedenen Elementen zusammen. Der wichtigste Bereich sind die Fahrgeldeinnahmen aus dem Verkauf von Fahrausweisen, gefolgt von den Ausgleichszahlungen der öffentlichen Hand an die Verkehrsunternehmen.
Wichtigste Finanzierungssäule sind die Fahrgeldeinnahmen. Daneben gibt es Ausgleichszahlungen der öffentlichen Hand an die Verkehrsunternehmen für Leistungen, die diese im gemeinwirtschaftlichen Interesse erbringen. Hierunter fallen die Tarifersatzleistungen, etwa aufgrund der §§ 145 ff. SGB IX oder § 45a PBefG und § 6a AEG. Darüber hinaus sind die Leistungen, die die öffentliche Hand im Bereich der Infrastruktur erbringt, ein wichtiges finanzielles Standbein des Nahverkehrs. Hierzu gehören das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) bzw. das Entflechtungsgesetz sowie das Bundesschienenwegeausbaugesetz.

Im weitesten Sinne auch der Finanzierung zuzurechnen sind Optimierungen durch gesellschaftsrechtliche Konstruktionen, durch die ein Querverbund ermöglicht wird.

Querverbund bedeutet, dass in einem Unternehmen verschiedene Betriebsteile vereint werden, die sich gegenseitig ergänzen. Hierdurch lassen sich Synergien in steuerlicher Hinsicht schaffen, wenn ein Unternehmensteil Gewinne, ein anderes Verluste schreibt. Auf diese Art kann nicht nur der Gewinn den Verlust ausgleichen, sondern es bleibt darüber hinaus der Gewinn steuerfrei, soweit er mit Verlusten verrechnet werden kann.








© VDV | Stand: Januar 2016





Wer zahlt eine Fahrt im ÖPNV? 2014 waren 49,7 Prozent der Aufwendungen je Fahrgast durch Fahrgeldeinnahmen gedeckt (2005: 43,4 Prozent). Der Beitrag der öffentlichen Hand ist seit Jahren rückläufig von 23,9 Prozent im Jahr 2005 auf 21,6 Prozent im Jahr 2014.


Bei der Finanzierung über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) bzw. das Entflechtungsgesetz bestehen in naher Zukunft drei wichtige Probleme:

Im Gegensatz zu den Ländermitteln werden die Bundes-GVFG-Mittel für Großprojekte weiterhin bis Ende 2019 aus dem GVFG ausgekehrt. Im Rahmen einer Einigung haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und – chefs der Bundesländer am 24. September 2015 vereinbart, das GVFG-Bundesprogramm ungekürzt über das Jahr 2019 hinaus fortzuführen.

Derzeit wird innerhalb der Branche diskutiert, wie die notwendige Finanzierung nach dem Auslaufen des Entflechtungsgesetzes fortgesetzt werden kann. Ferner steht die Frage an, wie die in den letzten Jahrzehnten gebauten und in die Jahre kommenden Anlagen saniert werden können. Zu beiden Themen haben die Bundesländer gemeinsam mit dem Deutschen Städtetag und dem Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. (VDV) im Jahr 2009 eine Finanzierungsstudie beauftragt. Diese hat für die kommenden Jahre einen immer weiter steigenden Finanzierungsbedarf ermittelt: Allein beim ÖPNV besteht schon jetzt ein Sanierungsstau von rund 3 Milliarden Euro. Für turnusmäßige Erneuerungsinvestitionen sind jährlich 550 Millionen Euro notwendig. Hiervon können zurzeit aus Eigenmitteln der Aufgabenträger und Infrastrukturbetreiber jährlich 220 Millionen Euro finanziert werden. Es bleibt eine Finanzierungslücke von 330 Millionen Euro. Und jedes Jahr kommen weitere 330 Millionen Euro hinzu, die aus Eigenmitteln der Verkehrsunternehmen allein nicht gedeckt werden können. Bei den Verkehrsanlagen der Nichtbundeseigenen Eisenbahnen besteht zusätzlich ein Erneuerungsbedarf in Höhe von 150 Millionen Euro jährlich. Insbesondere sind hiervon regionale Schienenwege betroffen, die nur durch den Güterverkehr genutzt werden.
 

 

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