Site

Zweckbindung

Zweckbindung bedeutet, dass Geldmittel nicht zur freien Verfügung, sondern nur für bestimmte Aufgaben verwendet werden dürfen. Im Verkehrsbereich bestehen verschiedene Zweckbindungen, z. B. gemäß § 5 des Entflechtungsgesetzes. 

Das Entflechtungsgesetz wurde im Zuge der Föderalismusreform geschaffen. Es soll die Finanzierung von Gemeinschaftsaufgaben, die bis dahin sowohl vom Bund als auch von den Ländern wahrgenommen wurden, sicherstellen, indem die hierfür bis dahin vom Bund verausgabten Mittel auf die Länder übertragen werden.

Das Entflechtungsgesetz löst das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) ab, das seit 1971 den Ausbau des Öffentlichen Nahverkehrs in Deutschland ermöglicht hat. Die Zweckbindung in § 5 Entflechtungsgesetz läuft gemäß § 6 Absatz 2 des Entflechtungsgesetzes lief allerdings bis Ende 2013. Die Mehrzahl der Flächenländer - mit Ausnahme von Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern - hat jedoch inzwischen per Landesgesetz festgelegt, die investive Zweckbindung der Entflechtungsmittel für den Verkehrsbereich beizubehalten.
 
Eine mildere Form der Zweckbindung besteht im Verkehrsbereich gemäß § 6 Absatz 1 des Regionalisierungsgesetzes (RegG): Danach ist „insbesondere“ der Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zu finanzieren. Somit können in geringerem Umfang auch andere Projekte des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) (Bus- und Bahnverkehre nach § 4 Personenbeförderungsgesetz, PBefG) aus diesen Beträgen finanziert werden. Bei der Neuregelung des RegG für den Zeitraum von 2015 bis 2031 bleibt die Zweckbindung der Regionalisierungsmittel für den SPNV und ÖPNV aufrechterhalten.


Derzeit wird diskutiert, wie die notwendige Finanzierung nach dem Auslaufen des Entflechtungsgesetzes fortgesetzt wird. Ferner steht die Frage an, wie die in den letzten Jahrzehnten gebauten Anlagen, die nunmehr in die Jahre kommen, saniert werden können. Zu beiden Themen haben die Bundesländer gemeinsam mit dem Deutschen Städtetag und dem Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. (VDV) eine Finanzierungsstudie beauftragt. Diese ermittelt für die kommenden Jahre einen immer weiter steigenden Finanzierungsbedarf. (Finanzierungsbedarf des ÖPNV bis 2025: Eine Untersuchung der Intraplan Consult GmbH im Auftrag des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen, des Deutschen Städtetages, 13 Bundesländer, 2009.)

Das Entflechtungsgesetz stammt vom 5. September 2006 und wurde im Bundesgesetzblatt (BGBl.) I, Seite 2098, 2102 veröffentlicht. Es ist ein zeitlich befristetes Gesetz, das am 31.12.2019 wieder außer Kraft treten soll. Es betrifft die Politikfelder Hochschulen Bildungsplanung, Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden und soziale Wohnraumförderung.



Downloads

Weiterführende Links