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Kombiticket

Kombitickets erlauben es Besuchern von beispielsweise Veranstaltungen, Messen, Fußballspielen oder Freizeitparks, auf dem Hin- und Rückweg zum Veranstaltungsort Verkehrsmittel des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zu nutzen, ohne zusätzlich eine Fahrkarte lösen zu müssen. Die Eintrittskarte gilt als Fahrkarte.

Die Basis für Kombitickets sind vertragliche Kooperationen von Verkehrsunternehmen oder -verbünden mit den Veranstaltern und Unternehmen. So haben z. B. die Verkehrsunternehmen und -verbünde der Austragungsorte der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft 2006 und der FIFA Frauen-Fußball-Weltmeisterschaft 2011 koordiniert über den Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. (VDV) zu allen Spielen Kombiticket-Vereinbarungen geschlossen. Dies trägt dazu bei, den Veranstaltungsverkehr auf öffentliche Verkehrsmittel zu verlagern und ist oftmals die Voraussetzung für eine umweltfreundliche Abwicklung großer Events.

 

Die Kalkulation von Kombitickets berücksichtigt das Reiseverhalten der Veranstaltungsteilnehmer sowie ihre Ausstattung mit sonstigen Tickets. Darüber hinaus müssen die Aufwendungen für eventuelle Mehrverkehre und zusätzliches Personal beachtet werden. Betrieblich haben Kombitickets für ausverkaufte Großveranstaltungen den Vorteil, dass in den direkten Zubringer- und Abbringerfahrzeugen keine Ticketkontrollen durchgeführt werden müssen, da jeder Veranstaltungsteilnehmer mit Eintrittskarte auch ein gültiges Ticket besitzt.

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