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Bruttovertrag

Verkehrsvertrag, bei dem das Erlösrisiko nicht beim Verkehrsunternehmen, sondern beim Aufgabenträger liegt. D. h., das Verkehrsunternehmen erhält die vereinbarte Zahlung unabhängig davon, wie viele Fahrgäste mitfahren. Bei der Kalkulation berücksichtigt das Verkehrsunternehmen nur die Kosten der SPNV-Leistungen.