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Nachhaltigkeit im Verkehrssektor bedeutet: Die Mobilitätsbedürfnisse der Menschen zu erfüllen und gleichzeitig beispielsweise weniger Energie oder Flächen zu verbrauchen, Lärm zu verringern oder Kohlendioxid einzusparen. Auch die Reduzierung von Risiken oder Ungerechtigkeiten können unter den Begriff fallen.
Bei der Nahverkehrsabgabe wird die französische Taxe Versement de Transport (VT) als Vorbild genommen, die Kommunen ab 20 000 Einwohnern zweckgebunden zur ÖPNV-Finanzierung erheben können. Das Steueraufkommen kann investiv und konsumtiv verwendet werden.
Verkehrsvertrag, bei dem das Erlösrisiko beim Verkehrsunternehmen liegt. Das Unternehmen prognostiziert, welche Fahrgeldeinnahmen es erwarten kann und kalkuliert daraus, zusammen mit den Kosten der Fahrten, einen Preis. Der Aufgabenträger zahlt diesen Preis. Mehr Fahrgeldeinnahmen als erwartet bedeuten einen zusätzlichen Gewinn, weniger einen Verlust für das Verkehrsunternehmen.
Verkehrsvertrag, bei dem das Erlösrisiko überwiegend beim Verkehrsunternehmen liegt. Verkehrsverträge werden über längere Zeiträume geschlossen, im SPNV z. B. meist über 10 bis 15 Jahre. Der Erfolg des Unternehmens hängt wesentlich davon ab, wie präzise die Entwicklungen vorausgesehen werden können. Um das nicht unerhebliche wirtschaftliche Risiko für die Unternehmen handhabbarer zu machen, werden teilweise Absicherungsklauseln vereinbart (z. B.: Der Aufgabenträger trägt die Einnahmeausfälle bei außergewöhnlichen Streckensperrungen oder ab einem Rückgang von x %).
Der Netzfahrplan dient der Koordination der Infrastrukturnutzung für jeweils eine Fahrplanperiode. Die rechtlichen Grundlagen sind im Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG) festgelegt.
Der Netzzugang bezeichnet die Möglichkeit, die Infrastruktur von Unternehmen oder Organisationen gegen ein Entgelt zu nutzen, z. B. die Schienen der Eisenbahn oder die Stromnetze. Der Zugang ist diskriminierungsfrei zu gewähren.
Eisenbahninfrastruktur- und Eisenbahnverkehrsunternehmen, deren direkte oder indirekte Gesellschaftsanteile mehrheitlich nicht durch den Bund gehalten werden, sind Nichtbundeseigene Bahnen (NE-Bahnen).
Als nicht-öffentlichen Verkehr bezeichnet man Verkehre, die nicht allgemein entsprechend der jeweils geltenden Bedingungen nutzbar sind, sondern nur für eigene Belange durchgeführt werden. Praktische Bedeutung hat der nicht-öffentliche Verkehr vor allem im Güterverkehr auf Schiene (Werksbahnen) und Straße (Werkverkehr).
Die Niederflurtechnik ist durch eine Einstiegshöhe von 320 + 20 Millimeter, einen ebenen, stufenlosen Fußbodenverlauf von der Vordertür bis in der Regel hinter die Mitteltür, die Möglichkeit der Fahrzeugabsenkung („Kneeling“) sowie durch eine zusätzliche Einstiegshilfe (z. B. in Form manueller Klapprampen oder Hublifte) charakterisiert.
Beim Nulltarif handelt es sich um eine oft politisch motivierte Forderung nach einem für die Nutzer kostenlosen Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).