Über Mobi-Wissen
Fragen und Antworten
Kontakt
Themen
Bildung
Nachhaltigkeit und Umweltschutz
Soziales
Technik und Innovation
Finanzierung
Verkehr
Wirtschaft
Arbeit
Familie und Senioren
Indexsuche
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Ä
Ö
Ü
SUCHEN
Sie sind hier:
Startseite
Verkehr
Netzfahrplan
Netzfahrplan
Der Netzfahrplan dient der Koordination der Infrastrukturnutzung für jeweils eine Fahrplanperiode. Die rechtlichen Grundlagen sind im Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG) festgelegt.
Der Netzfahrplan enthält Daten zur Festlegung aller geplanten Zugbewegungen und Bewegungen der Fahrzeuge, die auf dem betreffenden Schienennetz während der Gültigkeitsdauer des Netzfahrplans durchgeführt werden. Er wird einmal im Kalenderjahr erstellt. Der Wechsel erfolgt für gewöhnlich am zweiten Samstag im Dezember um 24 Uhr. Um für alle Zugangsberechtigten den diskriminierungsfreien Zugang zur Eisenbahninfrastruktur sicherzustellen, erfolgt die Netzfahrplanerstellung in einem gesetzlich geordneten Verfahren.
Weitere Begriffe zum Thema Verkehr
Kunde
Fahrleistung
Regionalverkehr
Genehmigungs- wettbewerb
Zweckverband
Liniennetz