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Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit im Verkehrssektor bedeutet: Die Mobilitätsbedürfnisse der Menschen zu erfüllen und gleichzeitig beispielsweise weniger Energie oder Flächen zu verbrauchen, Lärm zu verringern oder Kohlendioxid einzusparen. Auch die Reduzierung von Risiken oder Ungerechtigkeiten können unter den Begriff fallen.


Der Begriff Nachhaltigkeit entstammt ursprünglich der Forstwirtschaft und wurde eingeführt, um langfristig die Versorgung mit Brennholz sicherzustellen. Die erste Definition wurde 1987 von der Brundtland-Kommission erstellt: „Entwicklung zukunftsfähig zu machen heißt, dass die gegenwärtige Generation ihre Bedürfnisse befriedigt, ohne die Fähigkeit der zukünftigen Generation zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse befriedigen zu können.“


Bundeskanzlerin Angela Merkel definierte das Thema Nachhaltigkeit im Juni 2008 folgendermaßen: „Der Gedanke der Nachhaltigkeit verbindet wirtschaftliche Leistungsfähigkeit mit ökologischer Verantwortung und sozialer Gerechtigkeit. Diese drei Ziele bedingen einander. Denn auf Dauer ist kein Wirtschaftswachstum vorstellbar, das auf Raubbau an der Natur oder auf sozialen Ungerechtigkeiten beruht. Diese Erkenntnis ist Ausdruck unserer Verantwortung nicht nur für jetzige, sondern auch für künftige Generationen. Was wir heute tun, darf nachfolgenden Generationen die Chancen auf ein Leben in einer intakten Umwelt und in Wohlstand nicht nehmen.“

Am 25. September 2015 verabschiedeten 193 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen in New York die „Agenda 2030“ mit 17 definierten Zielen (Sustainable Development Goals – SDGs) und 169 Unterzielen für eine nachhaltige Entwicklung bis zum Jahr 2030. Auch die Bundesregierung hat sich verpflichtet, die Agenda 2030 umzusetzen, und ihre nationale Nachhaltigkeitsstrategie in der Neuauflage von 2016 auf den SDGs aufgebaut.


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Von den insgesamt 17 SDGs haben die Verkehrsunternehmen im VDV neun ins Auge gefasst, bei denen sie verstärkt daran arbeiten, diese Ziele bis zum Jahr 2030 zu erreichen:


  • Gute Gesundheitsversorgung (SDG 3)
  • Hochwertige Bildung (SDG 4)
  • Gleichberechtigung der Geschlechter (SDG 5)
  • Erneuerbare Energie (SDG 7)
  • Gute Arbeitsplätze und wirtschaftliches Wachstum (SDG 8)
  • Innovation und Infrastruktur (SDG 9)
  • Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)
  • Maßnahmen zum Klimaschutz (SDG 13)
  • Partnerschaften, um die Ziele zu erreichen (SDG 17)

Viele Mitgliedsunternehmen des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. (VDV) haben nicht nur ein Management zur Qualitätssicherung (ISO 9001), zum Umweltschutz (ISO 14001) oder zur Servicequalität (DIN EN 13816) eingeführt, sondern bekennen sich darüber hinaus zur Nachhaltigkeit.

Ihr Engagement zeigen sie unter anderem durch die Unterzeichnung der UITP-Charta für eine Nachhaltige Entwicklung. Der VDV selbst war einer der ersten, der im Jahr 2005 der Charta beigetreten ist. Darüber hinaus kommunizieren die Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten in Nachhaltigkeitsberichten, die im Internet zu finden sind.


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