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Intermodalität

Intermodalität bedeutet, dass eine Reise oder ein Transport mithilfe mehrerer Verkehrsträger abgewickelt wird. Typische Beispiele intermodaler Ketten sind Park & Ride im Personenverkehr. Zum Einsatz kommen hier sowohl Autos als auch Busse und Bahnen. Im Kombinierten Verkehr werden beispielsweise Eisenbahnen und Lkws eingesetzt, um Güter von A nach B zu bringen.

Kiss-and-Ride

Kiss-and-Ride ist ein Prinzip der Verkehrsplanung: Fahrgäste kombinieren Privat-Pkw und öffentliche Verkehrsmittel, um an ihr Ziel zu kommen.

Kombinierter Verkehr

Der Begriff „Kombinierter Verkehr“ wird als Oberbegriff für Gütertransporte verwendet, bei denen das Transportgefäß nicht gewechselt wird, sich aber der Verkehrsträger verändert.

Kraftomnibus

Ein Kraftomnibus (Kom) ist ein motorisch angetriebenes Landfahrzeug der Klassen M2 oder M3 mit mehr als acht Sitzplätzen neben dem Fahrersitz, gemäß Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG.

Leitstelle

Die Leitstelle übernimmt bei Eisenbahnen die dispositive Verkehrssteuerung. Als spurgeführtes Verkehrsmittel können sich Eisenbahnfahrzeuge nur auf einem zuvor festgelegten Fahrweg bewegen. Dieser wird meist im Stellwerk durch einen Mitarbeiter des Eisenbahninfrastrukturunternehmens, den Fahrdienstleiter oder Zugleiter eingestellt.

Linie

Die Linie ist eine zwischen bestimmten Ausgangs- und Endpunkten eingerichtete regelmäßige Verkehrsverbindung, auf der die Fahrgäste an bestimmten Haltestellen ein- und aussteigen können.

Nichtbundeseigene Eisenbahnen

Eisenbahninfrastruktur- und Eisenbahnverkehrsunternehmen, deren direkte oder indirekte Gesellschaftsanteile mehrheitlich nicht durch den Bund gehalten werden, sind Nichtbundeseigene Bahnen (NE-Bahnen).

Park-and-Ride

Park-and-Ride (kurz: P+R) bietet Autofahrern die Möglichkeit, Pkw und Bahn kombiniert zu nutzen. Das Auto ist dabei Zubringerfahrzeug und kann auf speziellen Parkplätzen direkt neben Bahnhöfen abgestellt werden. Das bequeme Umsteigen soll Autofahrer dazu animieren, nicht die komplette Fahrstrecke mit dem Pkw zurückzulegen.

Privatbahn

Der Begriff Privatbahn wird teilweise als Synonym für die Nichtbundeseigene Eisenbahn verwendet. Sollen die Eigentumsverhältnisse eines Unternehmens dargestellt werden, ist der Begriff jedoch irreführend. Die Mehrzahl der klassischen „Privatbahnen“ steht zwar nicht im Eigentum des Bundes, aber mehrheitlich im Eigentum von Ländern und Gemeinden. Auch die im deutschen Markt engagierten Bahnen ausländischer Unternehmensgruppen sind meist ebenfalls keine Privatbahnen im Wortsinne, sondern Gesellschaften der öffentlichen Hand, namentlich der Staatsbahnen anderer Länder.

S-Bahn

Die S-Bahn ist ein Eisenbahnverkehrssystem in Ballungsräumen. Es zeichnet sich durch dichte Taktfolge, große Platzkapazität und Haltestellenabstände von 0,8 bis 2 km im besiedelten Gebiet aus.