Site

Kombinierter Verkehr

Der Begriff „Kombinierter Verkehr“ wird als Oberbegriff für Gütertransporte verwendet, bei denen das Transportgefäß nicht gewechselt wird, sich aber der Verkehrsträger verändert.
 

Der Kombinierte Verkehr ist dabei durch folgende Eigenschaften gekennzeichnet:

  • Es muss sich um eine intermodale Transportkette handeln, d. h. mindestens zwei unterschiedliche Verkehrsträger kommen zum Einsatz.
  • Der Wechsel zwischen den verschiedenen Verkehrsträgern (Schiene, Straße, Wasserstraße) muss systematisch erleichtert sein. Das bedeutet, dass eine standardisierte Ladeeinheit genutzt wird, die leicht umgeschlagen werden kann und an die speziellen Transportbedingungen der unterschiedlichen Verkehrsträger angepasst ist.

Man unterscheidet zwei Arten des Kombinierten Verkehrs, den begleiteten und den unbegleiteten Kombinierten Verkehr:

Der begleitete Kombinierte Verkehr ist der Transport mit der „Rollenden Landstraße“. Hier werden Lkw, Last- und Sattelzüge auf sogenannten Taschengüterwagen auf der Schiene befördert. Die hintereinander gekuppelten Waggons haben eine durchgehende Ladefläche, sodass die Lkws quasi wie über eine Landstraße fahren können. Die Lkw-Fahrer steuern ihre Fahrzeuge einzeln über eine Kopframpe und über die durchgehende Zugladefläche bis zu ihrem Standplatz. Dann legen sie ihre Lkw mit der Bremse, mitunter auch mit weiteren mechanischen Mitteln, auf dem Waggon fest. Während der Zugfahrt steigen die Lkw-Fahrer in einen im Zug mitgeführten Reisewagen um. Am Zielort besteigen sie wieder ihre Lkw, fahren über die Kopframpe ab und weiter zu ihrem Zielort.

Im unbegleiteten Kombinierten Verkehr wird die Ladeeinheit im Vor- und Nachlauf über die Straße zum Terminal des Kombinierten Verkehrs gebracht und dort abgeliefert. Die Kombigesellschaft übernimmt die Ladeeinheit, lädt sie auf einen Güterwagen, stellt den Zug zusammen und fährt die Ladeeinheit über die weite Strecke bis zur Zielregion. Dort wird im Bestimmungsterminal die Ladeeinheit vom Zug auf das Straßenfahrzeug umgesetzt, das den Transport zum Empfänger übernimmt. Während des Schienentransports wird die Ladeeinheit nicht durch den Fahrer begleitet. 

Als Ladeeinheiten werden heute folgende Arten im Kombinierten Verkehr eingesetzt

  • Überseecontainer im Hinterlandverkehr
  • Wechselbehälter im rein kontinentalen Verkehr
  • Kranbare Sattelanhänger, die technisch für den Kranumschlag besonders ausgestattet sind.

Die Organisation des unbegleiteten Kombinierten Verkehrs ist aufwendiger und komplizierter als im begleiteten Kombinierten Verkehr. Die wichtigste Aufgabe der Kombigesellschaft ist es daher, den Transportfluss und den eigentlichen Umschlag fehlerfrei und wirtschaftlich zu organisieren. Der konkurrierende durchgehende Straßengüterverkehr bildet in vielen Fällen den Maßstab der Transportqualität, d. h. der Kombinierte Verkehr muss in folgenden Punkten konkurrenzfähig sein:

  • Flexibilität
  • Zuverlässigkeit
  • Termintreue
  • Schnelligkeit und Preisniveau

Es ist für den Kombinierten Verkehr schwierig, diesem Konkurrenzdruck im Tagesgeschäft standzuhalten. Durch die Liberalisierung des europäischen Schienengüterverkehrs, der Qualitätsverbesserung und der Erhöhung der Zuverlässigkeit konnte es gelingen, im Zeitraum von 1998 bis heute die Mengen im Kombinierten Verkehr von ehemals rund 32 Millionen auf nahezu 90 Millionen Tonnen zu verdreifachen.