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Konzession
Konzession
Die Liniengenehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) wird umgangssprachlich oft als Konzession bezeichnet. Dies führt zu Missverständnissen, denn die Liniengenehmigung ist keine
Dienstleistungskonzession
im Sinne des europäischen Vergaberechts.
Seit der Begriff der
Dienstleistungskonzession
aus dem europäischen
Vergaberecht
(Richtlinie 2014/23/EU) sowie der
Verordnung 1370
große praktische Bedeutung im Öffentlichen Personennahverkehr (
ÖPNV
) erlangt hat, stellt dies eine Quelle von Missverständnissen dar, denn die „Konzession“, also die Liniengenehmigung nach dem PBefG, ist gerade keine
Dienstleistungskonzession
.
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