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Konzession

Die Liniengenehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) wird umgangssprachlich oft als Konzession bezeichnet. Dies führt zu Missverständnissen, denn die Liniengenehmigung ist keine Dienstleistungskonzession im Sinne des europäischen Vergaberechts.
Seit der Begriff der Dienstleistungskonzession aus dem europäischen Vergaberecht (Richtlinie 2014/23/EU) sowie der Verordnung 1370 große praktische Bedeutung im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) erlangt hat, stellt dies eine Quelle von Missverständnissen dar, denn die „Konzession“, also die Liniengenehmigung nach dem PBefG, ist gerade keine Dienstleistungskonzession.