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Vergaberecht

Unter Vergaberecht versteht man die Vorschriften und Regeln, die bei der Vergabe öffentlicher Aufträge anzuwenden sind. Hierzu zählen die Auftragsvergabe durch einen öffentlichen Auftraggeber und die Vergabe durch so genannte Sektorenauftraggeber.

ÖPNV als Verkehrsleistung im Interesse der Allgemeinheit ist eine Sektorentätigkeit. Auch private Unternehmen müssen daher unter bestimmten Voraussetzungen, wenn sie mit der Durchführung von Verkehrsdiensten beauftragt wurden, z. B. bei der Beschaffung von Betriebsmitteln ihrerseits das Vergaberecht anwenden.

Bei der Beauftragung eines Verkehrsunternehmens durch die öffentliche Hand kommt es auf den Verkehrsdienst an, ob das allgemeine Vergaberecht (GWB) oder die Verordnung (EU) 1370/2007 in jeweils gültiger Fassung zu beachten ist.