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Regionalisierungsgesetz / Regionalisierungsmittel

Das Regionalisierungsgesetz (RegG) wurde im Rahmen des Eisenbahnneuordnungsgesetzes vom 27.12.1993 erlassen. Seit 1996 erhalten die Länder mit den sogenannten Regionalisierungsmitteln einen finanziellen Ausgleich aus dem Steueraufkommen des Bundes zur Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV). Mit den Geldern ist nach § 6 Absatz 1 RegG „insbesondere“ der Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zu finanzieren. Dies bedeutet, dass die Länder aus Regionalisierungsmitteln in geringerem Umfang auch andere Projekte im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) wie Bus- und Bahnverkehre (nach § 4 Personenbeförderungsgesetz, PBefG) finanzieren können.

Für 2020 wurden die Regionalisierungsmittel von rund 8,65 auf 8,8 Milliarden Euro angehoben, die dann um weitere 150 Millionen Euro aufgestockt wurden. 

Unter Berücksichtigung der Dynamisierung dieser Erhöhung belaufen sich die zusätzlichen Mittel 2021 auf 302,7 Millionen Euro, 2022 auf 308,1 Millionen Euro und 2023 auf circa 463,7 Millionen Euro. Ab dem Jahr 2024 greift die bestehende Dynamisierung in Höhe von 1,8 Prozent. Insgesamt erhöhen sich damit die Regionalisierungsmittel über die Jahre 2020 bis 2031 addiert um circa 5,2 Milliarden Euro. (Quelle: bundestag.de)

 

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