Ergebnisse für "Infrastruktur"
Als nicht-öffentlichen Verkehr bezeichnet man Verkehre, die nicht allgemein entsprechend der jeweils geltenden Bedingungen nutzbar sind, sondern nur für eigene Belange durchgeführt werden. Praktische Bedeutung hat der nicht-öffentliche Verkehr vor allem im Güterverkehr auf Schiene (Werksbahnen) und Straße (Werkverkehr).
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) ist der Sammelbegriff für Angebote im Nahverkehr, die nach einem regelmäßigen Fahrplan verkehren und die jeder nutzen kann.
Der Öffentliche Straßenpersonennahverkehr (ÖSPV) ist eine in der Verkehrsstatistik gebräuchliche Abkürzung für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) mit Bussen und Straßenbahnen. Der ÖSPV kann weitgehend gleichgesetzt werden mit dem ÖPNV nach Maßgabe des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG).
Der Öffentliche Verkehr umfasst Verkehrs- und Transportangebote, die jedermann im Rahmen der jeweiligen Beförderungsbestimmungen in Anspruch nehmen kann.
Als Pendler werden Personen bezeichnet, deren Arbeits- bzw. Ausbildungsstätte nicht auf dem Wohngrundstück liegt. Im engeren Sinne werden nur Erwerbstätige, Schüler und Studierende als Pendler bezeichnet, deren Arbeits- bzw. Ausbildungsstätte in einer anderen Gemeinde liegt.
Der Schienenbonus ist eine Sonderregelung der Lärmgrenzwerte im Schienenverkehr.
Schienenpersonennahverkehr (SPNV) ist der Teil des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), der mit Eisenbahnzügen erbracht wird.
Stationspreise sind die Preise bzw. Entgelte, die ein Eisenbahnverkehrsunternehmen im Rahmen des Netzzugangs zahlen muss, wenn es die Bahnhöfe bzw. Haltepunkte eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens nutzt.
Eine Straßenbahn ist eine elektrisch betriebene Bahn, die nur auf Schienen fährt. Sie transportiert in erster Linie Personen im Orts- und Nachbarschaftsbereich. Anders als bei der Eisenbahn sind die Straßenbahngleise in den Straßenbelag eingelassen. Regelwerk ist die Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen.
Trassenpreise sind die Preise bzw. Entgelte, die ein Eisenbahnverkehrsunternehmenim Rahmen des Netzzugangs zahlen muss, wenn es die Schienenwege eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens nutzt.