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Nettovertrag

Verkehrsvertrag, bei dem das Erlösrisiko beim Verkehrsunternehmen liegt. Das Unternehmen prognostiziert, welche Fahrgeldeinnahmen es erwarten kann und kalkuliert daraus, zusammen mit den Kosten der Fahrten, einen Preis. Der Aufgabenträger zahlt diesen Preis. Mehr Fahrgeldeinnahmen als erwartet bedeuten einen zusätzlichen Gewinn, weniger einen Verlust für das Verkehrsunternehmen.