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Fahrpreis

Der Fahrpreis gibt die Kosten für die gewählte Fahrt aus Sicht des Kunden an. Im Fahrpreis sind im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sieben Prozent Umsatzsteuer enthalten, im Fernverkehr 19 Prozent. Der Fahrpreis im ÖPNV ergibt sich aus dem Tarif.

Ein Verkehrsunternehmen oder -verbund kann in seinem Tarifgebiet einen Einheitsfahrpreis ansetzen oder die Fahrpreise unterschiedlich gestalten. Die Einnahmen bzw. Erträge aus den Ticketverkäufen bezeichnen die Anbieter auch als Fahrgeld oder Fahrgeldeinnahme. Zusätzlich erhalten sie Ausgleichsleistungen für gemeinwirtschaftliche Leistungen. Dazu gehören z. B. die vergünstigte Beförderung von Personen mit Zeitfahrausweisen des Ausbildungstarifs und die unentgeltliche Beförderung von Menschen mit Behinderungen. In der Summe decken diese fahrgastbezogenen Erträge der Verkehrsunternehmen, die Mitglieder des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. (VDV) sind (außer der DB AG), die Gesamtaufwendungen zu etwa 77 Prozent.

Als Fahrpreissystem bezeichnet man die Systematik des Aufbaus der Fahrpreise in Preisstufen. Sie basiert in der Regel auf einer Reiselängendifferenzierung:

Reiselängenorientiertes Fahrpreissystem: Der Fahrpreis berechnet sich entsprechend den Gliederungseinheiten nach tatsächlicher Reiselänge (Kilometertarif, Kurzstreckentarif).

Örtlich fixiertes Fahrpreissystem: Der Fahrpreis berechnet sich nach den auf der Reise ganz oder teilweise in Anspruch genommenen Gliederungseinheiten, in die das Verkehrsnetz aufgeteilt ist (Flächenzonentarif, Teilstreckentarif).

Fahrpreisdifferenzierungen liegen vor, wenn ein Unternehmen unter Berücksichtigung verschiedener Eigenschaften, wie z. B. Zahlungsbereitschaft und Nachfrageelastizität der Kunden, unterschiedliche Fahrpreise auf der Grundlage bestimmter fahrgast‑ oder leistungsbezogener Kriterien festlegt.