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Fahrgeld

Das Fahrgeld ist der Preis für die vom Kunden gewählte Fahrt aus Sicht des Verkehrsunternehmens. Im Fahrpreis sind im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sieben Prozent Umsatzsteuer enthalten, im Fernverkehr 19 Prozent.

Auf Seiten der Verkehrsunternehmen steht der Begriff Fahrgeldeinnahme für alle Erträge aus Ticketverkäufen. Zusätzlich erhalten die Anbieter Ausgleichsleistungen für gemeinwirtschaftliche Leistungen wie etwa die vergünstigte Beförderung von Fahrgästen mit Zeitfahrausweisen des Ausbildungstarifs oder die kostenlose Beförderung von Menschen mit Behinderungen.

Die Erträge aus Ticketverkäufen, die Netto-Fahrgeldeinnahmen, bei den Mitgliedsunternehmen des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. (VDV) beliefen sich im Jahr 2009 auf 8,64 Milliarden Euro. Die Surrogate für gemeinwirtschaftliche Leistungen nach § 148 SGB IX (unentgeltliche Beförderung von Menschen mit Behinderungen), § 6a AEG und § 45 a PBefG (vergünstigte Beförderung von Personen mit Zeitfahrausweisen des Ausbildungstarifs) sowie sonstiger fahrgastbezogener Leistungen betrugen 1,16 Milliarden Euro. Das ergibt in der Summe Erträge in Höhe von 9,80 Milliarden Euro bei insgesamt 9,70 Milliarden Fahrgästen.

Für die Verkehrsunternehmen ist das Bargeldhandling mit einigem Aufwand verbunden. Deshalb verfolgen sie seit Jahren Konzepte des elektronischen Fahrgeldmanagements, die ausgehend von bargeldlosen Bezahlvarianten über elektronische Tickets und die automatisierte Fahrpreisfindung zu einer schrittweisen Erhöhung des unbaren Umsatzes führen sollen.