Site

Diskriminierungsverbot

Das Diskriminierungsverbot ist in der gesamten Wirtschaft verankert. Es stellt sicher, dass sich Unternehmen nicht gegenseitig behindern, sondern sich im fairen Wettbewerb miteinander messen.
Das Verbot garantiert, dass Unternehmen ihre Marktmacht nicht zu Lasten der Kunden durch höhere Preise oder schlechtere Qualität ausnutzen. Dieser Aspekt spielt im Verhältnis von Eisenbahninfrastruktur- und Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie von integrierten und nicht integrierten Unternehmen eine wesentliche Rolle.
Die Bundesnetzagentur überprüft, ob die Spielregeln für den diskriminierungsfreien Netzzugang eingehalten werden. Die Kontrolle der allgemeinen Wettbewerbsregeln liegt beim Bundeskartellamt. Diskriminierung heißt, zu Lasten eines Dritten gleiche Sachverhalte ungleich oder ungleiche Sachverhalte gleich zu behandeln.