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Zweckverband

Zweckverbände sind Organisationen, die der interkommunalen Zusammenarbeit, beispielsweise bei der Bestellung und Organisation kommunenübergreifender Verkehre, dienen. Neben den für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zuständigen Zweckverbänden gibt es diese Organisationen in weiteren Bereichen der Daseinsvorsorge.
Für den ÖPNV zuständige Zweckverbände sind Organisationen, in denen sich mehrere Kommunen als Aufgabenträger zusammengeschlossen haben. Das Bündnis ermöglicht es, öffentliche Aufgaben über kommunale Grenzen hinweg wahrzunehmen. Dadurch können z. B. verkehrsplanerische Anliegen verkehrsraumbezogen bearbeitet werden. Eine weitere Tätigkeit der Zweckverbände ist die Sicherung der Daseinsvorsorge durch die (überkommunale) Bestellung von Verkehren.
Die Bildung von Zweckverbänden für den ÖPNV geht auf das Gesetz zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs (RegG), kurz: Regionalisierungsgesetz, zurück. Vom Begriff „Zweckverband“ abzugrenzen ist der Verkehrsverbund.