Site

Werkstatt

Die Werkstatt ist der Ort, an dem sämtliche Instandhaltungsmaßnahmen an den Fahrzeugen koordiniert und durchgeführt werden. Sie ist häufig Bestandteil eines Betriebshofes, der weitere Gebäude und Einrichtungen umfasst. Die Ausgestaltung einer Werkstatt orientiert sich an den jeweiligen Anforderungen, resultierend aus Fahrzeugen und Unternehmensstruktur.

Die im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und Schienengüterverkehr (SGV) eingesetzten Fahrzeuge bedürfen einer regelmäßigen Instandhaltung. Die Werkstatt umfasst das Personal sowie die Gebäude und Anlagen an einem Stützpunkt. Sie besteht im Wesentlichen aus den Arbeitsbereichen, Werkstatt- und Lagerräumen sowie aus den Verwaltungs- und Sozialräumen. Sie kann zusammen mit weiteren Gebäuden, beispielsweise für die allgemeine Verwaltung und den Fahrdienst, sowie Abstellanlagen für die Fahrzeuge auf einem Betriebshof errichtet werden.

Das zugeordnete Personal und die zugehörigen Ausrüstungen richten sich nach der notwendigen Instandhaltungstiefe. So unterscheiden viele Unternehmen nach Werkstätten mit großer und Werkstätten mit geringerer Instandhaltungstiefe. Ein Beispiel für eine Werkstatt mit geringerer Instandhaltungstiefe ist die sogenannte Betriebswerkstatt. In dieser erfolgt meist nur die Reinigung der Fahrzeuge, ein Auffüllen von Betriebsstoffen und Erledigung kleinerer Reparaturen. Eine große Instandhaltungstiefe weisen hingegen sogenannte Hauptwerkstätten auf, in denen auch größere Reparaturen und umfangreiche Instandsetzungen stattfinden. Meist werden aber sämtliche Arbeiten, gerade im Busbereich, in einer Werkstatt zusammengefasst, um Synergien bei einer Konzentration von Personal und Ausrüstung an einem Ort zu nutzen.

Betriebswerkstätten finden sich häufig in größeren Unternehmen (hohe Anzahl an Fahrzeugen, großes Bediengebiet) und im Bereich der Schienenfahrzeuge. Hier ist aufgrund der langen Lebensdauer der Fahrzeuge und der großen Instandhaltungstiefe eine Abstufung sinnvoll.

Es gibt auch die Möglichkeit, Arbeiten mit großer Instandhaltungstiefe, die selten durchgeführt werden (z. B. Getrieberevision beim Bus, Unfallinstandsetzung), an fremde Werkstätten zu vergeben. Dies nennt sich Outsourcing. Da für diese Arbeiten speziell geschultes Personal oder besondere Ausrüstungen vorgehalten werden müssen, ist eine Erbringung durch Dritte häufig günstiger. Dennoch sollte aufgrund der besonderen Anforderungen im ÖPNV, SPNV und SGV im Vorfeld geprüft werden, ob nur eine Eigenerbringung möglich oder sogar günstiger ist.

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. (VDV) unterstützt seine Mitgliedsunternehmen mit zahlreichen Publikationen zum Bau von Werkstätten und zur Durchführung der Instandhaltung. Diese wurden vom Ausschuss für Betriebshöfe und Werkstätten erstellt und permanent überarbeitet.

Die Instandhaltung der im ÖPNV, SPNV und SGV eingesetzten Fahrzeuge erfolgt in Werkstätten. Die Instandhaltung untergegliedert sich nach DIN 31051 in Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Verbesserung. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich unter anderem in folgenden Gesetzen:

Bus
BOKraft, insbesondere § 2; Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), insbesondere § 29 mit Anhang 8, aber auch §§ 41 a, 47 a/b, 57 b/d

Straßen-, Stadt- und U-Bahnen
BOStrab, insbesondere § 57

Eisenbahnen
EBO, insbesondere §§ 32 und 33

Die Gestaltung und Ausrüstung der Werkstatt richtet sich nach den instandzuhaltenden Fahrzeugen und den durchzuführenden Tätigkeiten. Weitere Anforderungen ergeben sich aus
•    weiteren Gesetzen und Verordnungen,
•    Vorgaben von Aufsichtsbehörden,
•    Hersteller-Vorgaben,
•    Normen (EBO-Bereich z. B. Normenreihe DIN 27200 ff.),
•    berufsgenossenschaftliche Regelwerke und
•    VDV-Schriften.