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Netzfahrplan

Der Netzfahrplan dient der Koordination der Infrastrukturnutzung für jeweils eine Fahrplanperiode. Die rechtlichen Grundlagen sind im Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG) festgelegt.


Der Netzfahrplan enthält Daten zur Festlegung aller geplanten Zugbewegungen und Bewegungen der Fahrzeuge, die auf dem betreffenden Schienennetz während der Gültigkeitsdauer des Netzfahrplans durchgeführt werden. Er wird einmal im Kalenderjahr erstellt. Der Wechsel erfolgt für gewöhnlich am zweiten Samstag im Dezember um 24 Uhr. Um für alle Zugangsberechtigten den diskriminierungsfreien Zugang zur Eisenbahninfrastruktur sicherzustellen, erfolgt die Netzfahrplanerstellung in einem gesetzlich geordneten Verfahren.