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Mobilitätsgarantie

Die Mobilitätsgarantie ist ein Versprechen eines Verkehrsunternehmens oder eines Verkehrsverbundes an den Kunden, ihm die Fortbewegung auch über seine vertragliche Verpflichtung hinaus zu ermöglichen. Die Mobilitätsgarantie greift meistens dann, wenn der ÖPNV gestört ist, z. B. wegen eines Unfalls oder eines Fahrzeugschadens.

Mobilitätsgarantien sind freiwillig, d. h. es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Umfang oder eine Dauer einer Garantie. Soweit jedoch eine Garantie versprochen ist, muss sich das Verkehrsunternehmen oder der Verbund auch daran halten. Nicht alle Mobilitätsgarantien heißen auch so. Teilweise werden sie unter einer anderen Bezeichnung vermarktet, um z. B. zusätzliche Leistungen zu gewähren. So heißt die Mobilitätsgarantie in Stuttgart „Servicegarantie“ und in Hamburg „HVV Garantie“.

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