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Alkoholkonsumverbot

Bei einem Alkoholverbot bzw. einem Alkoholkonsumverbot ist es untersagt, in den Verkehrsmitteln des jeweiligen Unternehmens Alkohol zu trinken oder „trinkbereit" mitzuführen. Das Verbot muss in die Beförderungsbedingungen aufgenommen werden.

Das Alkoholverbot wird in der Branche und in der Öffentlichkeit zum Teil kontrovers diskutiert. Die Bewertung der Unternehmen hängt nicht zuletzt von speziellen Nachfragestrukturen sowie von der Anzahl des verfügbaren Kontrollpersonals in den Zügen oder Bussen ab. Auf Linien mit vergleichsweise vielen Fahrten im Rahmen von Massenveranstaltungen kann ein Alkoholkonsumverbot das individuelle Sicherheitsempfinden der Fahrgäste erhöhen und den Reinigungsaufwand für die Unternehmen messbar reduzieren. Voraussetzung ist jedoch, dass das Verbot auch durchgesetzt werden kann.