Fahrgeldsurrogate
Fahrgeldsurrogate sind Ausgleichszahlungen, die den Unternehmen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) für den Ausfall von Beförderungsentgelten zustehen. Der Ausgleich erfolgt für die Beförderung im Ausbildungsverkehr zu ermäßigten Tarifen und für die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter.
Fahrgeldsurrogate sind Zahlungen der öffentlichen Hand und beruhen auf Rechtsansprüchen der Verkehrsunternehmen für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen. Sie gleichen die Differenz zwischen dem aus politischen Gründen ermäßigten Fahrpreis und den tatsächlichen Aufwendungen oder dem Regelfahrpreis ganz oder teilweise aus.
Die gesetzliche Grundlage für Ausgleichsleistungen für aus sozialen Gründen ermäßigte Tarife im Ausbildungsverkehr mit Zeitfahrausweisen findet sich in § 45a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und § 6a Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) sowie in den entsprechenden landesrechtlichen Ersatzregelungen. Gesetzliche Grundlage für die Erstattung der Fahrgeldausfälle für Freifahrten Schwerbehinderter ist § 148 Sozialgesetzbuch (SGB) IX. Den Ausgleich gewährt jeweils das Bundesland, in dessen Gebiet der Verkehr stattfindet.
Weiterführende Links
Weiterführende Literatur
Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV): Das Fachwort im Verkehr, Köln 2006.