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Eisenbahnpersonenverkehr

Eisenbahnpersonenverkehr ist der Teil der Personenbeförderung, der von Eisenbahnen bzw. auf Eisenbahninfrastruktur erbracht wird. Man unterscheidet zwischen Eisenbahnpersonennahverkehr und Eisenbahnpersonenfernverkehr sowie zwischen öffentlichem (Regelfall) und nichtöffentlichem Verkehr (Ausnahme).
Öffentlicher Eisenbahnpersonennahverkehr (Schienenpersonennahverkehr) ist Teil des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Wer Eisenbahnpersonenverkehrsleistungen erbringen will, benötigt eine Genehmigung. Diese wird auf Antrag und grundsätzlich ohne regionale Einschränkung erteilt, vorausgesetzt bestimmte Bedingungen sind erfüllt wie beispielsweise der Nachweis finanzieller Leistungsfähigkeit. Die Genehmigung berechtigt das Verkehrsunternehmen zu Personenverkehrsangeboten, unabhängig davon, ob bereits andere Verkehrsunternehmen auf einer Strecke bzw. in einem bestimmten Gebiet tätig sind.