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Erträge

Als Ertrag wird allgemein das Ergebnis wirtschaftlicher Leistungen bezeichnet. Der Ertrag beinhaltet die Erstellung von Gütern und Dienstleistungen eines Unternehmens in einem Geschäftsjahr, die entsprechend den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften mit Geldeinheiten bewertet werden.

In betriebswirtschaftlichem Sinn bezeichnet der Ertrag den Wertezuwachs eines Unternehmens, der nach dem Prinzip der Erfolgswirksamkeit einem bestimmten Jahr zugeordnet wird. Der korrespondierende Begriff bezüglich des Werteverzehrs ist der Aufwand. Zur Ermittlung des Periodenerfolgs werden den Erträgen die Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung (gemäß § 275 Handelsgesetzbuch, HGB) im Jahresabschluss gegenübergestellt. Eine in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Position „Ertrag aus Verlustübernahme“ stellt betriebswirtschaftlich keinen Ertrag dar, sondern ist eine Form des Verlustausgleichs. Sie bewirkt, dass das Eigenkapital des Unternehmens erhalten bleibt.

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. (VDV) erhebt jährlich die Erträge und Aufwendungen der VDV-Mitgliedsunternehmen im Personennahverkehr.

Die Erträge werden zum einen gemäß der Gliederung in § 275 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren ausgewiesen. Zum anderen wird unterschieden zwischen Erträgen mit Verlustausgleichscharakter und Nettoertrag, um eine Darstellung des finanziellen Beitrags der öffentlichen Hand zu erhalten und die wirtschaftliche Lage der Unternehmen zutreffend zu bilanzieren.
Die Differenz zwischen den Gesamterträgen und den Erträgen mit Verlustausgleichscharakter wird als Nettoertrag bezeichnet. Das Verhältnis von Nettoertrag zum Aufwand ergibt den Kostendeckungsgrad nach VDV-Definition.




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Neben den oben genannten Begriffen unterscheidet der VDV außerdem den Ertragsbegriff der Nettoumsatzerlöse. Dieser auch in der VDV-Statistik verwendete Ausdruck bezeichnet die Summe aus Erträgen aus dem Fahrausweisverkauf sowie aus sonstigen fahrgastbezogenen Erträgen (Fahrgeldsurrogate, tarifliche Ausgleichszahlungen), jedoch ohne Umsatzsteuer (Nettoumsatzerlöse).


Weiterführende Links

Weiterführende Literatur

Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV): Das Fachwort im Verkehr, Köln 2006.